Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
1. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat rechtzeitig alle Leistungen zu erbringen, welche Voraussetzung der ordentlichen Vertragserfüllung durch Tocco AG bilden. Darunter fallen insbesondere:
- Die Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche die Tocco AG zur Ausführung der Arbeiten benötigt, insbesondere die Vornahme von allfälligen ergänzenden Abklärungen
- Die umgehende fachgerechte Prüfung und Abnahme hierfür vorgelegter Konzepte, Zwischenresultate, Auswertungen, Arbeitsergebnisse etc.
- Die Bereitstellung Testumgebungen und Testdaten
- Bestimmung eines verantwortlichen Koordinators/Projektleiters
2. Verantwortlichkeit des Kunden
Unter diesem Vertrag übernimmt der Kunde insbesondere die Verantwortung für:
- Die Schaffung der technischen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen
- Die Einführung und Nutzung des Arbeitsresultates
- Die Massnahmen zur Ueberprüfung von Ergebnissen und Auswertungen sowie zur Sicherung von Daten und Programmen
3. Honorar und Spesen
- Sofern nicht anders vereinbart, erbringt die Tocco AG die Dienstleistungen nach Aufwand. Allfällige Aufwand- und/oder Preisangaben stellen lediglich bestmögliche Schätzungen von Tocco AG zu Planungszwecken dar.
- Spesen und andere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
- Bei Festpreisen basiert der Preis auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Grundlagen. Bei Änderungen derselben ist die Tocco AG berechtigt, Preisanpassungen zu verlangen. Die Leistungserbringung wird diesfalls nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden fortgesetzt.
- Allfällige Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstige öffentliche Forderungen, wie insbesondere die MwSt, welche auf dem Abschluss oder der Erfüllung dieses Vertrages oder allfälliger Nachträge erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden und werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als im Preis bzw. den Ansätzen inbegriffen bezeichnet werden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Forderungen erst nach Abschluss des Vertrages eingeführt werden.
4. Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung monatlich. Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Fakturadatum zahlbar. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen.
5. Vertraulichkeit und Eigentumsverhältnisse
Die Tocco AG wird ihr Personal und allenfalls beigezogene Dritte anweisen, eindeutig als vertraulich bezeichnete Unterlagen und Informationen, welche sich auf den Geschäftsbereich des Kunden beziehen und die im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich zu behandeln. Mit der vollständigen Begleichung aller Honorar- und Spesenforderungen von Tocco AG gehen die Arbeitsergebnisse in das Eigentum des Kunden über.
Ohne anderslautende Vereinbarung stehen die Schutzrechte am Arbeitsresultat, wie insbesondere Urheberrechte und Patente, Tocco AG zu. Ohne Einverständnis des Kunden kann Tocco AG unabhängig und unbeschränkt diese Rechte ausüben und über sie verfügen. Dies gilt auch für alle Teilrechte, wie beispielsweise das Recht Aenderungen und Bearbeitungen, wie Portierungen und Übersetzungen, vorzunehmen und dgl. (z.B. Verwendung für Werke zweiter Hand, Sammelwerke etc.).
Die Tocco AG darf in jedem Fall Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden (Know-how) bezüglich Datenverarbeitung beliebig verwerten. Entsprechendes Wissen braucht sie nicht vertraulich zu behandeln.
6. Garantie
Tocco AG garantiert bei in eigener Verantwortung erstellten Werken, dass diese den schriftlich festgelegten Erfüllungskriterien entsprechen. Die Garantiefrist beginnt mit der Uebergabe und dauert 120 Tage. Mängel sind nach ihrem Auftreten unverzüglich schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben zu melden. Tocco AG verpflichtet sich ausschliesslich zur kostenlosen Nachbesserung. Die Garantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von Tocco AG zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedingungen oder Bedienungsfehler. Tocco AG garantiert nicht, dass die gelieferten Arbeitsergebnisse fehlerfrei sind oder dass Programme ohne Unterbruch eingesetzt werden können.
Bei Arbeiten mit Mandatscharakter (Tocco AG wird im spezifizierten Umfang tätig) wird Tocco AG seine Kenntnisse und Erfahrungen sowie die allgemein anerkannten Grundsätze auf den vom Vertrag erfassten Gebieten berücksichtigen. Sie übernimmt jedoch keine Garantie im Sinne einer Erfolgshaftung.
7. Haftung
Tocco AG haftet für Schäden im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch oder anderen, auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführenden Gründen, falls diese Schäden von ihren Mitarbeitern nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Tocco AG schliesst jede weitere Haftung, insbesondere für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ausdrücklich aus.
8. Beendigung
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Bis dahin aufgewendete Bemühungen von Tocco AG hat der Kunde voll zu vergüten. Arbeiten mit Mandatscharakter gelten als erbracht, wenn Tocco AG im spezifizierten Umfang für den Kunden tätig geworden ist.
9. Abwerbung
Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig keine Mitarbeiter oder beigezogene Dritte abzuwerben. Die Anstellung bzw. direkte oder indirekte Inanspruchnahme von Dienstleistungen während der Vertragsdauer und innerhalb 6 Monaten nach Vertragserfüllung darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Jahressalärs des betreffenden Mitarbeiters oder Dritten geschuldet.
10. Verschiedenes
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (z.B. am vereinbarten Leistungsumfang) bedürfen der schriftlichen Form.
- Tocco AG kann Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art auch für andere Kunden erbringen und ist beim Einsatz ihrer Mitarbeiter nicht beschränkt.
- Tocco AG kann Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Offerte gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.
